Gute Nachrichten für nicht ortsansässige Immobilieneigentümer!

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Wenn Sie ein nicht in Spanien ansässiger Hausbesitzer sind, werden Sie von den jüngsten Gesetzesänderungen in Spanien begeistert sein - ein Schritt, der Ihre Steuererfahrung in Spanien revolutionieren und Ihnen mehr Geld in die Tasche stecken wird.

Die Einreichung des Modelo 210 für die Grundsteuer von Nicht-Residenten ist oft ein zeitaufwändiger und komplizierter Prozess, der Tausende von Eigentümern verwirrt und beunruhigt, aber wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien vermieten, ist der Prozess jetzt viel einfacher.

 

Ab Februar 2024 müssen nicht in Spanien ansässige Immobilienbesitzer ihre Steuererklärungen für Mieteinnahmen nicht mehr vierteljährlich, sondern jährlich einreichen. Vorbei sind die Zeiten, in denen man sich mehrmals im Jahr mit vierteljährlichen Steuererklärungen herumschlagen musste! Jetzt müssen Sie nur noch eine jährliche Steuererklärung für Mieteinnahmen einreichen.

 

Das bedeutet weniger Papierkram und weniger Fristen, die Sie im Laufe des Jahres einhalten müssen, was die Einhaltung der spanischen Steuervorschriften erheblich erleichtert. Für Mieteinnahmen, die im Jahr 2024 erzielt werden, läuft der neue Erklärungszeitraum vom 1. Januar bis zum 20. Januar 2025, wobei die Steuer bis zum 15. Januar 2025 fällig wird, wenn Sie per Lastschriftverfahren zahlen.

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Keine Notwendigkeit für ein spanisches Bankkonto

Doch damit nicht genug der guten Nachrichten! Ab dem 1. Februar 2024 dürfen Privatpersonen nun auch ihre Bankkonten aus dem SEPA-Raum (Einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) nutzen, um ihre Steuern für Nicht-Residenten in Spanien zu zahlen. Dies verbessert die Zugänglichkeit und Bequemlichkeit des Steuerzahlungsverfahrens für nicht ansässige Immobilienbesitzer und macht ein spanisches Bankkonto überflüssig.

 

Diese Initiative zielt darauf ab, die mit dem Immobilieneigentum in Spanien verbundenen Komplexitäten zu minimieren und letztlich die Steuerverwaltung für internationale Immobilieneigentümer zu erleichtern.

 

Immobilieneigentümer aus den folgenden Ländern können nun ihre lokalen Bankkonten für die Zahlung ihrer Steuern verwenden: Irland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Deutschland, Schweden, Norwegen, Dänemark, Polen und Italien, unter anderem.

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